Häusliche Pflege

Sobald Menschen Betreuung und Hilfe bei der Körperpflege, beim Transfer, der Lagerung oder der Nahrungsaufnahme benötigen, erbringen unsere Pflegekräfte gern diese Leistungen.

Die Leistungserbringung erfolgt im Rahmen von Leistungskomplexen, die im Freistaat Sachsen für alle ambulanten Pflegeeinrichtungen gelten.

Beantragung eines Pflegegrades

Wenn man selbst oder Angehörige feststellen, dass alters- oder krankheitsbedingt die Körperpflege, die Nahrungszubereitung oder die Aufgaben im Haushalt auf Dauer nicht mehr erbracht werden können, kann bei der Pflegekasse ein Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung gestellt werden.

Die Pflegekasse beauftragt den unabhängigen "Medizinischen Dienst der Krankenkassen" (MDK) mit der Begutachtung der Pflegebedürftigkeit. Der MDK meldet sich dann zur Begutachtung an und prüft nach allgemeingültigen Richtlinien, ob eine Pflegebedürftigkeit besteht. Das erstellte Gutachten erhält die Pflegekasse und erlässt einen Bescheid über die Höhe des Pflegegrades. Die/der Versicherte wählt einen Pflegedienst aus, der die pflegerischen Leistungen erbringen soll.

Als Pflegedienst sind wir Gast im häuslichen Umfeld der Klienten. Es ist also unbedingt erforderlich, in persönlichen Gesprächen zu klären, welche Wünsche und Vorstellungen die Klienten haben. Auf der Basis dieser Gespräche kann erst ein individueller Versorgungsvorschlag erstellt werden.

In einem Pflegevertrag zwischen Klient(in) und Pflegedienst werden die Leistungen vereinbart und die Kosten geklärt.

Die Leistungen der Pflegeversicherung und der Häuslichen Pflege sind sehr vielfältig - wir beraten Sie gern.