Betreuung

Um Lebensfreude zu erhalten, gehört die Förderung von Ressourcen, das Ausüben von Hobbys oder einfach ein nettes Gespräch zu den Betreuungsleistungen, die wir gern bei unseren Klienten erbringen.

Entlastungsbetrag der Pflegekasse - Betreuung für Pflegebedürftige und Entlastung der Angehörigen

Seit Januar 2017 haben alle Versicherte ab dem Pflegegrad 1 den Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich 125 Euro.

Mit dieser Leistung der Pflegekasse kann der Pflegebedürftige bei einem zugelassenen Pflege- oder Betreuungsdienst seiner Wahl entsprechende Leistungen "einkaufen". Dies sind zum Beispiel: Wenn diese Leistungen nicht abgerufen werden, stehen diese sogar weiter zur Verfügung und können bis zum 30. Juni des Folgejahres in Anspruch genommen werden. Dann erst verfallen sie.

Als Pflegedienst sind wir Gast im häuslichen Umfeld der Klienten. Es ist also unbedingt erforderlich, in persönlichen Gesprächen zu klären, welche Wünsche und Vorstellungen die Klienten haben. Auf der Basis dieser Gespräche kann erst ein individueller Versorgungsvorschlag erstellt werden.

In einem Pflegevertrag zwischen Klient(in) und Pflegedienst werden die Leistungen vereinbart und die Kosten geklärt.

Über die Möglichkeiten der Betreuung beraten wir Sie gern.