Die Krankenversicherung stellt Leistungen der Häuslichen Krankenpflege zur Verfügung, dass sind vom Arzt verordnete Behandlungspflegen wie zum Beispiel das Verabreichen von Medikamenten und Injektionen, das Anlegen von Verbänden oder das Anziehen von Kompressionsstrümpfen. Die Hauptkosten trägt hierbei die Krankenversicherung; die Kunden (Versicherten) leisten ggf. eine Zuzahlung.
Als Leistungen der Häuslichen Pflege erbringen wir die Grundpflege am Körper, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme oder beim Toilettengang. Wenn eine Pflegestufe besteht, dann trägt die Pflegekasse einen Teil der Kosten, den Rest und die sogenannten Investitionskosten (7,15 % der Pflegeleistung) tragen die Kunden. Sollte hier kein finanzieller Spielraum sein, so unterstützt das Sozialamt die Kunden.
Wenn Hilfe in der Hauswirtschaft gewünscht wird, dann helfen unsere Hauswirtschafterinnen. Einkauf, Wäsche und die Reinigung in der Wohnung erledigen wir auf Privatzahlung.
Für demenziel Erkrankte gestalten wir Beschäftigung und Förderung und bieten Beaufsichtigung an. Hier kann unabhängig von einer Pflegestufe ein Kostenzuschuss in Höhe von 100,- oder 200,- € monatlich bei der Pflegekasse beantragt werden.
Gern vermitteln wir unseren Kunden eine medizinische Fußpflegerin, eine Physiotherapie oder eine Frisörin im Hausbesuch.
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